Beendigung der Mitgliedschaft

Gemäß §6 Abs. (2) der Satzung kann die Mitgliedschaft mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden.

„Die Beitragspflicht erlischt erst nach Beendigung des folgenden Quartals.“ (§6 Abs. (2))

Das heißt, wird die Kündigung innerhalb eines Quartals eingereicht, wird sie zum Ende des folgenden Quartals wirksam.


Für diese Zeit ist der Mitgliedsbeitrag normal zu zahlen

Für eine genaue Beendigung der Mitgliedschaft sollte der Kündigungsrechner genutzt werden.

In unserm Downloadbereich steht ein Vordruck zur Beendigung der Mitgliedschaft zum Download bereit. Absender, Datum und Bankverbindung sind persönlich einzutragen.